Berufskraftfahrer CE ADR Drehschemel
- Art Kraftfahrer/-in
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Sie möchten was bewegen? Sie möchten geregelte Arbeitszeiten? Wir haben Ihren Job!
Wir suchen ab sofort einen flexiblen Drehschemelfahrer an unserem Standort in Langenhagen. ADR ist von Vorteil. Der Schein kann aber auch über uns gemacht werden. Gefahren wird für Kunden wie UPS und Dachser.
Wir sind ein modernes und junges Team und würden uns selbst als eine "Spedition zum Anfassen" bezeichnen. Als inhabergeführtes Unternehmen mit 35 Mitarbeitern und 19 eigenen LKW sind ein kollegiales Arbeitsklima und kurze Kommunikationswege unsere Stärke.
Unsere Schwerpunkt liegt in der Systemlogistik. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Wechselbrückenfahrer.
Es geht hierbei um Linien mit täglicher Rückkehr zum Stützpunkt in Langenhagen.
Das R. & J. Beekmann Spedition Team freut sich auf Ihre Bewerbung!
Wir bieten Ihnen:
- geregelte Arbeitszeiten
- einen sicheren Arbeitsplatz und pünktliche Bezahlung
- einen modernen Fahrzeugpark und gepflegtes Equipment
- BKF-Schulungen und vorgeschriebene Arztbesuche werden von der R.&J. Beekmann Spedition übernommen und organisiert
- eine betriebliche Altersvorsorge
Sie sind neugierig auf unser Unternehmen geworden? Gerne würden wir Sie bei einem persönlichen Gespräch kennen lernen.
Zu sofort und später.
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Vertretungsberechtigt: Jann Tapper
Registergericht: Amtsgericht Aurich
Registernummer: HRB 957
Umsatzsteuer-Identnummer: DE 184 279 172
Steuernummer: 54/200/18132
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG
Jann Tapper
E-Mail: kontakt at beekmann-spedition . de
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 – ADSp 2017 –. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.