Deegan sucht seine Familie
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
89269 Vöhringen. Deegan konnte Anfang Februar in seine Pflegestelle reisen. Davor war gut 2 Jahre im Shelter Baia Mare und hatte sich dort zu einem extrem freundlichen menschenbezogenen Rüden entwickelt, der nur gefallen will.
In der Pflegestelle machen ihm die neuen Umweltreize noch sehr zu schaffen. Autos, Fahrräder und fremde Menschen bellt er an. Er benötigt eine ruhige reizarme Umgebung und empathische liebevolle Menschen, die ihn an die Pfote nehmen und in kleinen Schritten und geduldig durch den für ihn neuen Alltag führen. Ein Anfängerhund ist er nicht. Deegan ist aufmerksam und lernt schnell. Er ist wachsam, läuft an der Leine schon gut. Auch kann er schon gut eine Weile alleine bleiben. Da er Jagdtrieb zeigt, sehen wir ihn nicht mit Katzen und Kleintieren.
Unser Bub wird auf etwa 5 Jahre geschätzt, bei einer Schulterhöhe von ca. 55 cm bringt er eine mittlere Größe mit. Für Deegan suchen wir ein schönes Zuhause mit einem großen, eingezäunten Garten bei lieben und hundeerfahrenen Menschen, die ihm die nötige Sicherheit vermitteln können. Kinder sollten schon älter sein und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden kennen. Nach einer für ihn angemessenen Eingewöhnungsphase wäre der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule für ihn von Vorteil, um mit anderen Fellkumpels herumtollen zu können und mit Dir gemeinsam das Hunde 1 x 1 zu erlernen. Dies fördert auch die Bindung zwischen Hund und Mensch.
Deegan ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und darf nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen. Sein EU-Heimtierausweis ist bereits in seinem Köfferchen.
Zeigst Du Deegan, dass es gute Menschen gibt und wie schön das Leben sein kann? Das wäre toll, denn sein Köfferchen hat er bereits gepackt.
https://einherzfuerstreuner.de/project/deegan/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.