Kindertagespf. am Wasserturm hat einen freien Platz zum 01.08.24
VB
Beschreibung
Liebe Familien,
die INKLUSIVE Kindertagespflege am Wasserturm hat zum 01.08.2024 wieder freie Vollzeit Plätze zu vergeben für Kinder von 6 Monaten bis zum Kindergarten Eintritt.
Unsere Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:00-16:00 Uhr
(individuelle Betreuungszeiten sind nach Absprache auch möglich)
In unserer kleinen liebevollen Gruppe bieten wir eine individuelle und flexible Betreuung die auf die Bedürfnisse der Kinder und der Eltern angepasst wird.
Die Einrichtung befindet sich auf der Steelerstr.123, 45138 Essen direkt gegenüber der Haltestelle „Wasserturm“
Sie können uns problemlos über die A40 Ausfahrt Essen Huttrop oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Straßenbahnlinie 103/109 und Buslinie 146/147 erreichen.
Die extra angemietete Räumlichkeit ist im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, ist ca.90qm groß und verfügt über einen großen Garten und einen Innenhof mit einem direkten Zugang.
Die gesamte Betreuungsstelle ist hell und freundlich gestaltet und bietet somit eine angenehme Atmosphäre.
Tägliche Spaziergänge, diverse Aktivitäten sowie die wöchentliche Teilnahme an einer Turngruppe sorgen für eine abwechslungsreichen Tagesablauf.
Weitere Informationen und Fragen besprechen wir gerne persönlich. Bei dieser Gelegenheit haben Sie auch die Möglichkeit uns und die Einrichtung kennenzulernen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Liebe Grüße :)
Meine Qualifikation/Zertifizierung:
Ausbildung zur Kindertagespflegeperson bei der Arbeiterwohlfahrt Essen e.V./ Jugendamt der Stadt Essen
2021 Zusatzqualifikation „Inklusion im Elementarbereich“ für Kindertagespflegeperson bei der Arbeiterwohlfahrt Essen e.V
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß §5 TGM
Kindertagespflege am Wasserturm
Vetreten durch:
Sevgi Öztürk
Steelerstr.123
45138 Essen
kindertagespflegewasserturm@hotmail.com
Aufsichtsbehörde:
Jugendamt Essen
Haus am Theater l. Hagen 26, 45138 Essen
3.3.1 Kindertagespflege ist kein Gewerbe
Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig.