Sola Linienlaser Plano 3D Green 360
500 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Neu mit Herstellergarantie
360° LINIENLASER MIT REAL GREEN TECHNOLOGIE FÜR HORIZONTALES UND VERTIKALES NIVELLIEREN
Der PLANO 3D GREEN ist ein Linenlaser mit grünen horizontalen und vertikalen 360° Laserlinien. Der PLANO 3D GREEN eignet sich wie kaum ein anderes Lasergerät für präzises Ausrichten im Raum. Durch die individuell zuschaltbaren Linien, ist er für eine Vielzahl von Anwendungen einsetzbar. Die hochwertigen scharfen REAL GREEN Laserlinien gewährleisten beste Sichtbarkeit bei absoluter Genauigkeit. Mit leistungsstarken Lithium-Ionen Akku Zellen ausgestattet, punktet der PLANO 3D GREEN darüberhinaus mit einer langen Laufzeit.
ANWENDUNG
Einfach aufstellen und einschalten, schon projiziert der PLANO 3D GREEN drei präzise grüne 360° Laserlinien im Raum. Die Laserlinien sind einzeln per Knopfdruck zuschaltbar und ermöglichen eine Vielzahl von Anwendungen. Der PLANO 3D GREEN macht Arbeiten im Trocken- und Innenausbau nicht nur exakter, sondern auch effizienter und komfortabler. Mit Hilfe des Boden- und Deckenkreuzes ist eine präzise, vertikale Lotung genauso möglich wie bequemes Übertragen von Markierungen oder Messungen beispielsweise bei der Montage von Lichtspots oder Deckenverkleidungen. Durch die Schnittpunkte der Laserlinien entstehen exakte 90° Winkel für das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, dem Einbau von Möbeln oder auch Installationsarbeiten.
Rechtliche Angaben
Werkzeug King
Rembergstr 9
58095 Hagen
werkzeugking.hagen@gmail.com
24h ☎️ Telefon + Whatsapp jederzeit
+49 152 12628073
02331 9238547
USt-IdNr. DE364446377
Ansprechpartner: Gina Fazzi
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.