Top Bürofläche in Stuttgart-Mitte - ca. 240 m² - Provisionsfrei

3.360 €

  • Art Mieten
  • Fläche 240 m²
  • Objektart Büros & Praxen
  • Etage 3
  • Baujahr 1955
  • Quadratmeterpreis 14 €/m²
  • Provision Provisionsfrei
  • DV-Verkabelung
  • Küche

Standort

70174 Stuttgart - Stuttgart-Nord

Beschreibung

**OBJEKTBESCHREIBUNG**

Hiermit präsentiert Ihnen die ZKGV Exklusiv, eine Top Bürofläche in der Stuttgarter Innenstadt, welche ab sofort frei zur Anmietung steht.

Das Objekt wurde im Jahre 1955 errichtet und laufend Instand gehalten. Die Büroflächen befinden sich im 3.OG und sind entweder über das Treppenhaus oder einen Personenaufzug erreichbar.

In Absprache mit den Eigentümer, kann die Bürofläche Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Vereinbaren Sie dazu mit uns einen unverbindlichen Termin für eine Erstbesichtigung.

Mietpreis Aufstellung:

14 €/m² - Büro p.m.

3,45 €/m² - Nebenkostenvorauszahlung p.m.

**LAGE**

Das Gebäude befndet sich in Stuttgart-Mitte in ausgezeichneter zentraler und trotzdem ruhiger Lage.

In der City werden Kultur, Politik und Wirtschaft perfekt kombiniert. Mittelpunkt des Bezirks ist die Königstraße, eine der längsten Fußgängerzonen Deutschlands, in welcher namhafte Geschäfte vertreten sind. Der Schlossplatz und die Schlossgartenanlage, lädt zu Entspannung und Erholung ein.

Die S-und U-Bahn Haltestelle Stadtmitte ist zu Fuß in 3 Minuten erreichbar. Ebenfalls ist der Stuttgarter Hauptbahnhof innerhalb wenigen Minuten erreichbar.

**AUSSTATTUNG**

* Personenaufzug
* Top Anbindung für ÖPNV (Öffentliche Personennahverkehr)
* Essensmöglichkeiten in direkter Nähe
* Teppichboden / Nach Mieterwunsch
* Küche
* helle Räumlichkeiten
* Brüstungskanäle
* WC's (W/M)

und vieles mehr ...

**SONSTIGES**

Die genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. 19 % MwSt.

Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Vermieter genannt wurden, daher können wir keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.

Dieses Objekt wird Ihnen Provisionsfrei angeboten.

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