Neubau-Dachgeschosswohnung mit eigener Photovoltaikanlage in beliebter Wohnlage von Wiesmoor
252.500 €
- Wohnfläche 84 m²
- Zimmer 3
- Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
- Baujahr 2024
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Balkon
- Neubau
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
In beliebter Wohnlage von Wiesmoor befindet sich diese mit einer eigenen Photovoltaikanlage (mit Speicher) ausgestattete Neubau-Dachgeschosswohnung. Über den Flur gelangt man in den großzügigen Wohn-, Ess- und Kochbereich mit Zugang zum Balkon, das Gäste-/Kinderzimmer, das Schlafzimmer, das Badezimmer sowie den Hauswirtschaftsraum.
Im Außenbereich steht eine Parkplatz sowie jeder Partei ein Abstellraum für Fahrräder und Mülltonnen zur Verfügung.
# Ausstattung
Die Wohnung ist wird mit einer Infrarotheizung ausgestattet, Strom wird mittels der eigenen Photovoltaikanlage produziert - Vorteil sind die geringen Folgekosten. Alle Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind im Kaufpreis inbegriffen. Es erfolgt eine schlüsselfertige Übergabe.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: 01. Mai 2025
Objektzustand: Erstbezug
# Lagebeschreibung
In zentraler Wohnlage von Wiesmoor gelegen. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Ärzte und Apotheken sind auf kurzen Wegen zu erreichen. Durch die gute Verkehrsanbindung ist Wiesmoor ein beliebter Wohnort - auch bei Pendlern.
# Sonstiges
Bei Fragen sowie zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besprechungstermins stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Wesentliche Energieträger: Strom
Endenergiebedarf: 37.2 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: A
Ausstellungsdatum: 09.04.2024
Gültig bis: 08.04.2034
Baujahr (gemäß Energieausweis): 2024
Wesentliche Energieträger: Elektrisch
Anbieter-Objekt-ID: 5121#UIImGf
Rechtliche Angaben
Ulferts Immobilien, Inhaber Lennart Gerstmeier
Dr. Warsing Strasse 181
D-26802 Moormerland
Telefon: (0)4954-9412-0
Telefax: (0)4954-9412-12
E-Mail: info@ulferts-immobilien.de
Steuer-Nr.: 54/114/00615
Finanzamt Aurich
Gewerbeerlaubnis nach § 34 b und 34 c GewO durch die Stadt Aurich